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Immobilie Artikel
Eine Immobilie (lat. in-mobilis, unbeweglich) ist eine nicht bewegliche Sache, nämlich ein Grundstück sowie dessen Bestandteile und Zubehör (z. B. Gebäude). Aufgrund ihrer Unbeweglichkeit unterliegen Immobilien anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter bezüglich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. So erfordern Kauf und Eigentumsübergang eines Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung genannt, vgl. Abstraktionsprinzip) und einen entsprechenden Eintrag des neuen Eigentümers in dem Grundbuch.
Immobilien können wie bewegliche Sachen (Fahrnis) mit einem Recht belastet sein. Da ein Grundstück theoretisch immer von seiner Oberfläche von seinen Grenzen bis zu dem Erdmittelpunkt reicht, können beispielsweise Dienstbarkeiten wie Leitungen das Grundstück belasten. All diese Rechte sind in der Regel in der zweiten oder dritten Abteilung des Grundbuchs eingetragen.
Für Grundstücke fällt die Grundsteuer an. Sie ist eine Gemeindesteuer ; Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten für Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen (vgl. §§ 3, 4 GrStG).
Da ein großer Bestand von Immobilien in dem Eigentum von Unternehmen ist, hat ein aktives und ergebnisorientiertes Management von Unternehmensimmobilien in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen (Corporate Real Estate Management). Beispiel hierfür ist das professionelle Facility Management von Objekten oder die Projektentwicklung ungenutzter Grundstücke oder älterer Bestandsgebäude.
Wertsteigerung von Immobilien | |
Um die Wertsteigerung von Immobilien betrachten zu können, muss man Immobilien in verschiedene Kategorien einteilen. Es gibt unbebaute Grundstücke; gewerblich genutzte Gebäude und Wohngebäude, die man privat nutzt oder vermietet.
Es gibt verschiedene Einflussfaktoren, die den Wert einer Immobilie bestimmen.
Der Wert eines unbebauten Grundstückes steigert sich, wenn es durch eine gute Infrastruktur erschlossen ist. D.h. wenn es eine gute Verkehrsanbindung, sowie Gas-, Wasser- und Stromversorgung hat und in der Nähe von Gesundheits-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen liegt.
Es ist wertmindernd , wenn auf dem Grundstück vorher zu dem Beispiel eine Tankstelle gestanden hat und der Boden dadurch verseucht ist. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet ist auch wertmindernd, da auf dem Grundstück dann nicht mehr gebaut werden darf. Wertmindernd oder wertsteigernd sind politische Entscheidungen, wie z. B. der Bau eines Flughafens oder einer Autobahn, je nachdem wie das Grundstück bebaut werden soll.
Bei gewerblich genutzten Gebieten ist eine gute Infrastruktur ebenfalls wertsteigernd. Aber auch der Bau eines Flughafens kann positiv sein, denn ein Flughafen bedeutet auch mehr potentielle Kundschaft.
Wertmindernd ist z. B. eine schlechte Verkehrsanbindung.
Der Wert eines privat genutzten Wohngebäudes wird auch durch eine gute Infrastruktur gesteigert. Aber auch die Ausweisung eines Naturschutzgebietes ist wertsteigernd, weil keine weiteren Häuser gebaut werden können, was eine ruhige Lage verspricht. Eine Terrasse am Haus oder eine Garage ist ebenfalls wertsteigernd.
Wertmindernd sind politische Entscheidungen wie der Bau von Flughäfen oder Autobahnen.
Eine gute Infrastruktur ist bei vermieteten Wohngebäuden ebenfalls wertsteigernd. Genauso wie die Ausweisung eines Naturschutzgebietes und eine Terrasse oder Garage.
Der Bau von Flughäfen oder Autobahnen ist wie bei privat genutzten Wohngebäuden wertmindernd.
Abschließend kann man sagen, dass die verschiedenen Faktoren je nach Art der Immobilie wertsteigernd oder wertmindernd sein können.
Siehe auch: Erbbaurecht, Wohnungseigentum
== Weblinks ==*§ 3 GrStG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/grstg_1973/__3.html)
- Recht.de (http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&id=46)
- Juraforum.de (http://www.juraforum.de/forumdisplay.php?s=776595fee9ed78f167b03871cec54e07&forumid=48)=== Immobilienbörsen ===
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Immobilienmakler-Verzeichnisse | |
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